Wichtige Eigenschaft für Fußböden v.a. im öffentlichen Raum aber auch in Pflegeheimen und häuslichen Bädern von Menschen mit und ohne Handicap. Geeignete Sanierungsmaßnahmen und Beschichtungen können die Rutschsicherheit auf Fußböden erhöhen (vgl. Grip-Anitrutsch®). Häufig werden die Kosten dieser Maßnahmen von Pflegekassen als Präventionsmaßnahme bezuschusst oder ganz übernommen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Wohnraumanpassung laut § 40 SGB XI gestellt werden. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden seit dem 01.01.2013 ohne Berücksichtigung eines Eigenanteils des Pflegebedürftigen bis zu einer Höhe von € 4.000,00 je Maßnahme bezuschusst.