Stabparkett besteht aus einzelnen Massivholz-Stäben mit Abmessungen von bspw. 500 mm × 60-70 mm × 22 mm. Es gibt auch dünnere Parkettstäbe und Stäbe mit 2-schichtigem Aufbau. In die Seiten ist eine umlaufende Nut gefräst, in die eine „Feder“ (Holzleiste) gesteckt wird. Die Stäbe werden auf den tragenden Unterboden aus Holz genagelt, i.d.R. schräg durch die Feder, so dass der Nagel durch den benachbarten Parkettstab verdeckt wird. Parkettstäbe mit fester angehobelter Nut beziehungsweise Feder werden auch als Parkettriemen bezeichnet. Eine andere Bezeichnung für diese Parkettart ist „Nagelparkett“ (Norm E DIN EN 13226).

Sonderform Lamparkett Das Lamparkett ist dem Stabparkett in seiner Stablänge von 120 bis 400 mm und Stabbreite von 40 bis 65 mm ähnlich, jedoch ist es nur 10-11 mm stark. Die Verlegung und die Eigenschaften ähneln dem Mosaikparkett (Norm: Vollholzlamparkett nach E DIN 13227). Es trägt auch die Beinamen „Dünnparkett“ oder „Dünnstab“.